Schritt 1–2: Ruhe bewahren und die Unfallstelle sichern
Das Wichtigste zuerst: Atmen Sie durch und verschaffen Sie sich einen Überblick. Schalten Sie sofort die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie die Warnweste an, bevor Sie aussteigen, und bringen Sie alle Mitfahrenden hinter die Leitplanke oder auf den Gehweg. Stellen Sie dann das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf – innerorts etwa 50 Meter, auf Landstraßen rund 100 Meter und auf der Autobahn deutlich weiter. Bei einem kleinen Blechschaden sollten Sie die Fahrzeuge nach einer ersten Dokumentation zügig an den Rand fahren, damit der Verkehr nicht unnötig behindert wird.
Sind Menschen verletzt, hat Erste Hilfe absoluten Vorrang. Wählen Sie die 112 und bleiben Sie bei den Verletzten, bis der Rettungsdienst eintrifft. Alles andere – Formulare, Fotos, Versicherung – kann warten. Wer einen Unfall verursacht oder daran beteiligt ist, darf die Unfallstelle nicht einfach verlassen. Bleiben Sie also vor Ort, auch wenn der Schaden gering erscheint und der andere Beteiligte es eilig hat.
- Warnblinkanlage einschalten
- Warnweste anziehen, dann aussteigen
- Warndreieck aufstellen
- Bei Verletzten: Notruf 112 und Erste Hilfe
Schritt 3: Polizei rufen – wann es sinnvoll ist
Bei Verletzten, bei erheblichem Sachschaden, bei Verdacht auf Alkohol oder Drogen, bei ausländischen Beteiligten ohne klare Versicherungsdaten und immer dann, wenn der Unfallgegner sich weigert, seine Daten zu nennen, sollten Sie die Polizei unter 110 verständigen. Auch wenn der Hergang strittig ist, hilft eine polizeiliche Aufnahme später bei der Klärung. Bei einem eindeutigen Parkrempler ohne Streit ist das nicht zwingend nötig. Im Zweifel gilt aber: Lieber einmal zu viel anrufen. Notieren Sie sich das Aktenzeichen oder die Vorgangsnummer, falls die Beamten Ihnen eine nennen.
Schritt 4–5: Daten austauschen und alles fotografieren
Tauschen Sie mit allen Beteiligten die wichtigsten Daten aus. Lassen Sie sich Personalausweis und Fahrzeugschein zeigen, statt nur mündliche Angaben zu notieren. Ein vorgedruckter Europäischer Unfallbericht aus dem Handschuhfach erleichtert das Ausfüllen erheblich. Notieren Sie auch Namen und Telefonnummern von Zeugen – unbeteiligte Zeugen sind später oft Gold wert, wenn der Hergang bestritten wird. Fotografieren Sie Ausweis und Fahrzeugschein am besten mit Zustimmung ab – das verhindert Zahlendreher. Füllen Sie den Unfallbericht gemeinsam aus und lassen Sie ihn von beiden Seiten unterschreiben.
Fotografieren Sie anschließend so viel wie möglich, bevor die Fahrzeuge bewegt werden: die Gesamtsituation aus mehreren Richtungen, die Endstellung der Fahrzeuge, Bremsspuren, Splitter, Verkehrszeichen und Ampeln sowie jeden Schaden aus der Nähe. Das Kennzeichen des anderen Fahrzeugs sollte auf mindestens einem Bild gut lesbar sein. Ihr Smartphone speichert Datum und Uhrzeit automatisch mit. Diese Aufnahmen helfen später auch dem Kfz-Gutachter bei der Rekonstruktion des Schadens.
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Fahrers
- Name und Anschrift des Halters, falls abweichend
- Kennzeichen, Fahrzeugtyp und Farbe
- Kfz-Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer
- Namen und Kontaktdaten von Zeugen
Schritt 6: Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben
Auch wenn es menschlich naheliegt: Entschuldigen Sie sich nicht vorschnell mit Sätzen wie „Das war meine Schuld“ und unterschreiben Sie an der Unfallstelle kein Schuldanerkenntnis. Die Klärung der Haftung ist Sache der Versicherungen und im Streitfall der Gerichte. Umgekehrt gilt: Lassen Sie sich auch vom Unfallgegner nicht zu einer schriftlichen Erklärung drängen. Im Unfallbericht halten Sie nur Tatsachen fest, keine Bewertungen. Wenn Sie unsicher sind, was Sie unterschreiben sollen, verzichten Sie lieber darauf und klären es später mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Schritt 7–8: Versicherung melden und den Gutachter selbst wählen
Melden Sie den Unfall zeitnah Ihrer eigenen Versicherung – das ist in den Versicherungsbedingungen in der Regel vorgeschrieben, auch wenn Sie nicht schuld sind. Waren Sie unverschuldet beteiligt, machen Sie Ihre Ansprüche bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend. Kennen Sie diese nicht, hilft der Zentralruf der Autoversicherer anhand des Kennzeichens weiter. Halten Sie Ihre Versicherungsnummer und die Daten des Gegners bereit, wenn Sie anrufen. Notieren Sie sich außerdem, wann und mit wem Sie gesprochen haben.
Oft meldet sich die gegnerische Versicherung schnell und bietet einen eigenen Gutachter an. Sie müssen das nicht annehmen. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf freie Gutachterwahl, und ein Sachverständiger der Gegenseite arbeitet nicht unabhängig in Ihrem Interesse. Beauftragen Sie deshalb selbst einen unabhängigen Kfz-Gutachter. Liegt der Schaden über der Bagatellgrenze von ca. 750 €, trägt die Kosten in der Regel die gegnerische Versicherung.
Schritt 9–10: Werkstatt wählen und einen Anwalt einschalten
Mit dem Gutachten in der Hand entscheiden Sie selbst, wo Ihr Fahrzeug repariert wird. Empfehlungen der gegnerischen Versicherung für eine bestimmte Werkstatt sind keine Verpflichtung. Lassen Sie mit der Reparatur möglichst warten, bis der Schaden begutachtet ist – sonst fehlen später Belege. Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, kann der Gutachter es auch beim Abschleppdienst oder direkt in der Werkstatt besichtigen.
Unser dringender Rat: Ziehen Sie frühzeitig einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzu, besonders wenn die Schuldfrage offen ist, Personen verletzt wurden oder die Versicherung Positionen kürzt. Ein Kfz-Sachverständiger darf keine Rechtsberatung geben. Er liefert die technische und wirtschaftliche Grundlage – die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche gehört in die Hände eines Anwalts. Wer beides früh verbindet, spart sich oft lange Diskussionen mit der Versicherung.
Hinweis
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
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