Nach dem Unfall richtig handeln.
Verständliche Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Unfall, Gutachten und Schadensregulierung – vom Kfz-Sachverständigen aus Essen.

Unfall gehabt – was tun? Die Checkliste in 10 Schritten
Nach einem Unfall ist man aufgewühlt, und genau dann passieren Fehler, die später Geld kosten. Diese Checkliste führt Sie Schritt für Schritt von der Unfallstelle bis zur Regulierung.
Weiterlesen
Wer zahlt den Kfz-Gutachter?
Die Frage nach den Kosten hält viele davon ab, einen Gutachter zu beauftragen. Dabei ist die Antwort in den meisten Fällen klarer, als man denkt – sie hängt vor allem von der Schuldfrage ab.
Weiterlesen
Gutachten oder Kostenvoranschlag – was brauche ich?
Nach einem Unfall stellt sich schnell die Frage, ob ein vollständiges Gutachten nötig ist oder ob ein Kostenvoranschlag genügt. Die Antwort hängt vor allem von der Schadenshöhe ab.
Weiterlesen
Fiktive Abrechnung vs. Reparatur nach Gutachten
Nach einem unverschuldeten Unfall müssen Sie Ihr Auto nicht zwingend reparieren lassen, um Schadensersatz zu erhalten. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt aber stark vom Einzelfall ab.
WeiterlesenHäufige Fragen
Kurz und verständlich beantwortet. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an – die Erstberatung ist kostenlos.
Welche Unterlagen brauche ich für den Termin?
Hilfreich sind der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), die Daten des Unfallgegners und seiner Versicherung, falls vorhanden die Schadennummer, eigene Fotos von der Unfallstelle sowie Informationen zu Vorschäden oder Reparaturen. Fehlt etwas, ist das kein Problem – wir klären es gemeinsam.
Die gegnerische Versicherung will einen eigenen Gutachter schicken. Was tun?
Sie müssen dem nicht zustimmen. Sie können einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Teilen Sie der Versicherung einfach mit, dass Sie bereits selbst einen Gutachter beauftragt haben. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.
Was ist Wertminderung und steht sie mir zu?
Auch nach fachgerechter Reparatur gilt ein Unfallwagen beim Verkauf als weniger wert. Diesen merkantilen Minderwert ermitteln wir im Gutachten. Bei einem unverschuldeten Unfall kann er in der Regel gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden – ebenso wie Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten.
Kann ich vorab Fotos schicken?
Ja, gern – per WhatsApp an 0152 277 43 299 oder über unser Anfrageformular. Anhand der Fotos geben wir eine erste Einschätzung, ob ein vollständiges Gutachten oder ein Kurzgutachten sinnvoll ist. Die Besichtigung vor Ort ersetzen Fotos allerdings nicht.
Muss ich die Gutachterkosten vorstrecken?
Bei eindeutiger Haftung des Unfallgegners können die Gutachterkosten in vielen Fällen direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet werden. Wie das in Ihrem Fall aussieht, besprechen wir vorab offen mit Ihnen – ohne versteckte Kosten.
Arbeiten Sie auch mit meiner Werkstatt oder meinem Anwalt zusammen?
Ja. Auf Wunsch stimmen wir uns mit Ihrer Werkstatt ab, etwa bei verdeckten Schäden, und senden das Gutachten direkt an Ihren Anwalt oder die Versicherung. Sie entscheiden, wer das Gutachten erhält.
Unfall gehabt? Wir sind in Kürze bei Ihnen.
Rufen Sie uns an oder schicken Sie Fotos per WhatsApp – wir sagen Ihnen sofort, wie es weitergeht. Die Erstberatung ist kostenlos.