Leistung · Essen & NRW

Wertminderung und Nutzungsausfall nach einem Unfall

Auch nach einer einwandfreien Reparatur ist ein Unfallfahrzeug auf dem Markt weniger wert. Und solange es in der Werkstatt steht, fehlt es Ihnen. Beides kann zum ersatzfähigen Schaden gehören.

  • 24/7 erreichbar
  • Vor-Ort-Besichtigung
  • i. d. R. 24–48 h

Ein Fahrzeug mit Unfallvergangenheit erzielt beim Verkauf meist einen niedrigeren Preis als ein vergleichbares unfallfreies Auto – selbst wenn die Reparatur fachgerecht war. Diesen Unterschied nennt man merkantilen Minderwert oder kurz Wertminderung. Er entsteht, weil Käufer einen Unfallschaden als Risiko einpreisen und ein Unfall beim Verkauf offenbart werden muss. Die Höhe hängt unter anderem von Alter, Laufleistung, Wiederbeschaffungswert und Art der beschädigten Teile ab. Ein Schaden an tragenden Strukturen wirkt sich in der Regel stärker aus als ein getauschter Kotflügel. Wir ermitteln die Wertminderung im Unfallgutachten nach anerkannten Berechnungsmethoden.

Der Nutzungsausfall betrifft die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können – während der Reparatur oder bis zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs. Nehmen Sie keinen Mietwagen, kann nach ständiger Rechtsprechung eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht kommen. Ihre Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse, die in gängigen Tabellen eingestuft wird. Entscheidend ist außerdem die Dauer. Deshalb geben wir im Gutachten die voraussichtliche Reparaturdauer bzw. Wiederbeschaffungsdauer an und ordnen Ihr Fahrzeug einer Nutzungsausfallgruppe und einer Mietwagenklasse zu. Diese Angaben sind die Basis für die spätere Berechnung.

Beide Positionen werden bei Regulierungen ohne eigenes Gutachten leicht übersehen oder zu niedrig angesetzt. Ein unabhängiges Gutachten macht sie sichtbar und begründet. Wie Sie die Ansprüche durchsetzen, besprechen Sie am besten mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht – wir liefern die fachliche Grundlage. Halten Sie Termine der Werkstatt und Belege über Ersatzfahrzeuge fest. So lässt sich später genau nachweisen, wie lange Ihnen das Fahrzeug gefehlt hat.

Leistungsumfang im Überblick

  • Ermittlung des merkantilen Minderwerts nach anerkannten Methoden
  • Berücksichtigung von Alter, Laufleistung und Art der beschädigten Teile
  • Angabe der voraussichtlichen Reparaturdauer
  • Wiederbeschaffungsdauer bei wirtschaftlichem Totalschaden
  • Einstufung in eine Nutzungsausfallgruppe
  • Zuordnung zur passenden Mietwagenklasse
  • Nachvollziehbare Begründung im Gutachten

Typische Anlässe

  • Unverschuldeter Unfall mit Karosserie- oder Strukturschaden
  • Relativ junges Fahrzeug oder Fahrzeug mit geringer Laufleistung
  • Längere Reparaturdauer, etwa wegen Teilelieferzeiten
  • Sie verzichten auf einen Mietwagen und benötigen den Nutzungsausfall
  • Die Versicherung hat keine oder eine niedrige Wertminderung angesetzt

Wer trägt die Kosten?

Wertminderung und Nutzungsausfall sind bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel Teil des Schadens, den die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers ersetzt. Bei einer Teilschuld werden sie meist anteilig nach der Haftungsquote berücksichtigt. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht – etwa bei älteren Fahrzeugen oder bei fiktiver Abrechnung – ist eine Rechtsfrage. Wir empfehlen, dafür einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.

So läuft es ab

  1. SCHRITT 01Schaden aufnehmenWir besichtigen Ihr Fahrzeug und erfassen Art und Umfang des Unfallschadens.
  2. SCHRITT 02Minderwert ermittelnAnhand von Fahrzeugdaten und Schadensbild berechnen wir die merkantile Wertminderung.
  3. SCHRITT 03Ausfall einstufenWir geben Reparaturdauer, Nutzungsausfallgruppe und Mietwagenklasse im Gutachten an.
  4. SCHRITT 04Geltend machenSie oder Ihr Anwalt reichen das Gutachten mit allen Positionen bei der Versicherung ein.

Wertminderung & Nutzungsausfall in Ihrer Stadt

Wir kommen zu Ihnen – im gesamten Ruhrgebiet, im Rheinland und im Bergischen Land. Wählen Sie Ihre Stadt:

Passende Leistungen

FAQ

Häufige Fragen: Wertminderung & Nutzungsausfall

Kurz und verständlich beantwortet. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an – die Erstberatung ist kostenlos.

0152 277 43 299
Bekomme ich Wertminderung auch bei einem älteren Auto?

Das hängt vom Einzelfall ab. Mit zunehmendem Alter und hoher Laufleistung sinkt die Wertminderung, weil der Markt Unfallschäden bei älteren Fahrzeugen weniger stark bewertet. Eine feste Altersgrenze, ab der gar keine Wertminderung mehr entsteht, gibt es nicht pauschal. Wir prüfen im Gutachten, ob und in welcher Höhe ein Minderwert anzusetzen ist.

Was ist der Unterschied zwischen Nutzungsausfall und Mietwagen?

Nehmen Sie während der Reparatur einen Mietwagen, werden in der Regel die Mietwagenkosten erstattet. Verzichten Sie darauf, kann stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht kommen. Beides gleichzeitig ist in der Regel nicht möglich. Das Gutachten liefert die Einstufung für beide Varianten.

Wie wird die Höhe des Nutzungsausfalls bestimmt?

Die Höhe pro Tag ergibt sich aus der Einstufung des Fahrzeugs in gängige Nutzungsausfalltabellen. Multipliziert wird sie mit der Dauer, in der Sie das Fahrzeug tatsächlich nicht nutzen konnten. Wir geben im Gutachten die Gruppe und die voraussichtliche Reparaturdauer an – die konkrete Berechnung erfolgt bei der Regulierung.

Warum setzt die Versicherung manchmal keine Wertminderung an?

Ohne eigenes Gutachten fehlt häufig eine nachvollziehbare Begründung für den Minderwert, und die Position wird übersehen oder niedrig angesetzt. Ein unabhängiges Gutachten legt dar, wie der Wert ermittelt wurde. Wird die Position dennoch abgelehnt, empfehlen wir, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.

Muss ich Nutzungsausfall selbst beantragen?

Der Nutzungsausfall wird zusammen mit den übrigen Schadenspositionen gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend gemacht, meist durch Sie selbst oder Ihren Anwalt. Wichtig ist, dass Sie belegen können, wie lange Ihnen das Fahrzeug gefehlt hat. Bewahren Sie deshalb Werkstattrechnung und Termine auf.

Kontakt

Wertminderung & Nutzungsausfall anfragen

Telefonisch sind wir rund um die Uhr für Sie da. Oder Sie senden uns Ihre Anfrage samt Fotos – wir melden uns schnellstmöglich zurück.

Schaden melden

Wir melden uns in der Regel innerhalb kurzer Zeit – bei Eile bitte direkt anrufen.

Worum geht es?
Schadenfotos (optional, bis 6 Bilder, je max. 8 MB)