Leistung · Essen & NRW

Unfall unverschuldet – Ihre Rechte beim Haftpflichtschaden

Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, hat Anspruch auf vollständigen Ersatz seines Schadens. Ein unabhängiges Gutachten sorgt dafür, dass dieser Anspruch belegt ist.

  • 24/7 erreichbar
  • Vor-Ort-Besichtigung
  • i. d. R. 24–48 h

Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn ein anderer den Unfall verursacht hat und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihren Schaden einstehen muss. Das klingt eindeutig, in der Praxis beginnt aber oft ein zähes Ringen um Beträge. Die gegnerische Versicherung hat ein nachvollziehbares Interesse daran, möglichst wenig zu zahlen. Sie meldet sich deshalb häufig schnell, bietet einen eigenen Gutachter an oder empfiehlt eine Partnerwerkstatt. Beides müssen Sie nicht annehmen. Sie dürfen selbst entscheiden, welcher unabhängige Kfz-Sachverständige Ihren Schaden aufnimmt, und dieses Gutachten ist die Basis Ihrer Forderung.

Wir erfassen als unabhängiger Kfz-Gutachter in Essen alle Positionen, die Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall zustehen können: Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagenklasse, Reparaturdauer und bei schweren Schäden Wiederbeschaffungs- und Restwert. Gerade die Wertminderung und der Nutzungsausfall werden ohne eigenes Gutachten häufig übersehen. Wir dokumentieren den Schaden so, dass er gegenüber der gegnerischen Versicherung belastbar ist. Die rechtliche Durchsetzung übernimmt ein Anwalt – wir liefern ihm die technische und wirtschaftliche Grundlage, auf die er sich verlassen kann. So bleibt die Aufgabenteilung klar.

Unsere Empfehlung für den Ablauf: Melden Sie den Schaden der gegnerischen Versicherung, beauftragen Sie einen unabhängigen Gutachter und ziehen Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzu. Unterschreiben Sie keine Abfindungserklärung, bevor der Schaden vollständig bewertet ist. Wir sind rund um die Uhr erreichbar und kommen in Essen und ganz NRW zu Ihrem Fahrzeug. Schildern Sie uns kurz den Unfallhergang – wir sagen Ihnen, welche Unterlagen Sie für die Besichtigung bereithalten sollten.

Leistungsumfang im Überblick

  • Unabhängige Schadensaufnahme ausschließlich in Ihrem Interesse
  • Reparaturkostenkalkulation als Grundlage der Forderung
  • Bewertung des merkantilen Minderwerts
  • Angaben zu Nutzungsausfall bzw. Mietwagenklasse und Reparaturdauer
  • Wiederbeschaffungs- und Restwert bei wirtschaftlichem Totalschaden
  • Übermittlung des Gutachtens an Sie, Ihre Werkstatt oder Ihren Anwalt
  • Technische Stellungnahme, falls die Versicherung Positionen anzweifelt
  • Kostenlose Erstberatung vor der Beauftragung

Typische Anlässe

  • Ein anderer Verkehrsteilnehmer hat den Unfall eindeutig verursacht
  • Die gegnerische Versicherung bietet Ihnen einen eigenen Gutachter an
  • Ihnen wird eine bestimmte Werkstatt „empfohlen“
  • Die Versicherung kürzt einzelne Positionen oder zögert die Zahlung hinaus
  • Ihr geparktes Fahrzeug wurde beschädigt und der Verursacher ist bekannt
  • Die Schuldfrage ist teilweise strittig und eine Haftungsquote steht im Raum

Wer trägt die Kosten?

Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten des Sachverständigen nach § 249 BGB in der Regel zum Schaden, den die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers ersetzen muss. Voraussetzung ist, dass der Schaden oberhalb der Bagatellgrenze liegt. Wird eine Teilschuld festgestellt, erstattet die Versicherung die Kosten meist anteilig nach der Haftungsquote. Ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, kann im Einzelfall nur ein Anwalt verbindlich beurteilen – wir empfehlen, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.

So läuft es ab

  1. SCHRITT 01Schaden meldenMelden Sie den Unfall der gegnerischen Versicherung. Einen angebotenen Versicherungsgutachter müssen Sie nicht akzeptieren.
  2. SCHRITT 02Gutachter beauftragenRufen Sie uns an. Wir besprechen den Fall kostenlos und vereinbaren kurzfristig einen Besichtigungstermin.
  3. SCHRITT 03Schaden dokumentierenWir nehmen alle Positionen auf und erstellen das Gutachten in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden.
  4. SCHRITT 04Forderung stellenSie oder Ihr Anwalt reichen das Gutachten bei der gegnerischen Versicherung ein und machen den Schaden geltend.

Haftpflichtschaden in Ihrer Stadt

Wir kommen zu Ihnen – im gesamten Ruhrgebiet, im Rheinland und im Bergischen Land. Wählen Sie Ihre Stadt:

Passende Leistungen

FAQ

Häufige Fragen: Haftpflichtschaden

Kurz und verständlich beantwortet. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an – die Erstberatung ist kostenlos.

0152 277 43 299
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nein. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf freie Gutachterwahl. Die Versicherung des Unfallgegners darf Ihnen nicht vorschreiben, wen Sie beauftragen. Ihr Sachverständiger arbeitet im Auftrag der Versicherung und damit nicht unabhängig in Ihrem Interesse. Sie können das Angebot freundlich ablehnen und selbst einen unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen.

Wer zahlt den Gutachter, wenn ich unschuldig bin?

In der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Die Gutachterkosten gehören nach § 249 BGB zum Schaden, sofern der Schaden über der Bagatellgrenze von ca. 750 € liegt. Wir klären in der kostenlosen Erstberatung, ob ein vollständiges Gutachten in Ihrem Fall angemessen ist.

Was ist, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig ist?

Dann wird häufig eine Haftungsquote gebildet, und die Kosten werden anteilig verteilt. Ein Gutachten ist auch in diesem Fall wichtig, weil es die Höhe des Gesamtschadens festhält. Zur Klärung der Schuldfrage selbst empfehlen wir, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten – wir dürfen und werden keine Rechtsberatung geben.

Die Versicherung empfiehlt mir eine Partnerwerkstatt. Muss ich dorthin?

Grundsätzlich entscheiden Sie selbst, wo Ihr Fahrzeug repariert wird. Eine Empfehlung der gegnerischen Versicherung ist keine Verpflichtung. Mit einem unabhängigen Gutachten haben Sie eine neutrale Kalkulation in der Hand, die Sie jeder Werkstatt Ihrer Wahl vorlegen können. Details zur Abrechnung klärt im Zweifel Ihr Anwalt.

Soll ich eine Abfindungserklärung der Versicherung unterschreiben?

Wir raten, nichts zu unterschreiben, bevor der Schaden vollständig bewertet ist. Mit einer Abfindungserklärung verzichten Sie unter Umständen auf spätere Ansprüche, etwa wenn sich verdeckte Schäden zeigen. Lassen Sie das Schreiben vorher von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen. Das gilt besonders dann, wenn die Versicherung auf eine schnelle Einigung drängt.

Kontakt

Haftpflichtschaden anfragen

Telefonisch sind wir rund um die Uhr für Sie da. Oder Sie senden uns Ihre Anfrage samt Fotos – wir melden uns schnellstmöglich zurück.

Schaden melden

Wir melden uns in der Regel innerhalb kurzer Zeit – bei Eile bitte direkt anrufen.

Worum geht es?
Schadenfotos (optional, bis 6 Bilder, je max. 8 MB)