Häufige Fragen zum Kfz-Gutachten.
Kosten, Ablauf, Rechte: Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.
Alles Wichtige auf einen Blick
Kurz und verständlich beantwortet. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an – die Erstberatung ist kostenlos.
Was kostet ein Kfz-Gutachten nach einem Unfall?
Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, trägt die Kosten für das Gutachten in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners (§ 249 BGB). Für Sie entstehen dann normalerweise keine Kosten. Bei Teilschuld werden die Kosten meist nach Haftungsquote aufgeteilt. In allen anderen Fällen nennen wir Ihnen das Honorar vorab transparent.
Darf ich den Gutachter selbst aussuchen?
Ja. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf freie Gutachterwahl. Die Versicherung des Unfallgegners darf Ihnen keinen Sachverständigen vorschreiben. Ein von der gegnerischen Versicherung beauftragter Gutachter arbeitet nicht in Ihrem Interesse – ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger schon.
Wie schnell können Sie vor Ort sein?
Wir sind rund um die Uhr erreichbar. In Essen und den direkten Nachbarstädten ist ein Besichtigungstermin meist sehr kurzfristig möglich, oft noch am selben oder am nächsten Tag. Im weiteren NRW-Umkreis stimmen wir den Termin flexibel mit Ihnen ab.
Wie lange dauert es, bis das Gutachten fertig ist?
Die Besichtigung selbst dauert je nach Schaden meist 30 bis 60 Minuten. Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung – digital als PDF, auf Wunsch auch direkt an Werkstatt, Versicherung oder Anwalt.
Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten?
Nach der Rechtsprechung liegt die sogenannte Bagatellgrenze bei etwa 750 €. Darüber haben Sie bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel Anspruch auf ein vollständiges Gutachten. Darunter genügt oft ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag. Ob ein Schaden über oder unter der Grenze liegt, lässt sich von außen oft schwer sagen – wir schätzen das kostenlos ein.
Wo findet die Besichtigung statt?
Dort, wo Ihr Fahrzeug steht: bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz, in Ihrer Werkstatt oder beim Abschleppdienst. Ist das Fahrzeug noch fahrbereit, können Sie auch gern zu unserem Büro in Essen-Borbeck kommen.
Welche Unterlagen brauche ich für den Termin?
Hilfreich sind der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), die Daten des Unfallgegners und seiner Versicherung, falls vorhanden die Schadennummer, eigene Fotos von der Unfallstelle sowie Informationen zu Vorschäden oder Reparaturen. Fehlt etwas, ist das kein Problem – wir klären es gemeinsam.
Die gegnerische Versicherung will einen eigenen Gutachter schicken. Was tun?
Sie müssen dem nicht zustimmen. Sie können einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Teilen Sie der Versicherung einfach mit, dass Sie bereits selbst einen Gutachter beauftragt haben. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.
Was ist Wertminderung und steht sie mir zu?
Auch nach fachgerechter Reparatur gilt ein Unfallwagen beim Verkauf als weniger wert. Diesen merkantilen Minderwert ermitteln wir im Gutachten. Bei einem unverschuldeten Unfall kann er in der Regel gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden – ebenso wie Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten.
Kann ich vorab Fotos schicken?
Ja, gern – per WhatsApp an 0152 277 43 299 oder über unser Anfrageformular. Anhand der Fotos geben wir eine erste Einschätzung, ob ein vollständiges Gutachten oder ein Kurzgutachten sinnvoll ist. Die Besichtigung vor Ort ersetzen Fotos allerdings nicht.
Muss ich die Gutachterkosten vorstrecken?
Bei eindeutiger Haftung des Unfallgegners können die Gutachterkosten in vielen Fällen direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet werden. Wie das in Ihrem Fall aussieht, besprechen wir vorab offen mit Ihnen – ohne versteckte Kosten.
Arbeiten Sie auch mit meiner Werkstatt oder meinem Anwalt zusammen?
Ja. Auf Wunsch stimmen wir uns mit Ihrer Werkstatt ab, etwa bei verdeckten Schäden, und senden das Gutachten direkt an Ihren Anwalt oder die Versicherung. Sie entscheiden, wer das Gutachten erhält.
Unfall gehabt? Wir sind in Kürze bei Ihnen.
Rufen Sie uns an oder schicken Sie Fotos per WhatsApp – wir sagen Ihnen sofort, wie es weitergeht. Die Erstberatung ist kostenlos.